
Übersicht der Genehmigungspflicht für Pergolen in deutschen Bundesländern.
In Deutschland variieren die Bauvorschriften für Pergolen je nach Bundesland erheblich. In den meisten Bundesländern sind freistehende Pergolen bis 30 m² und einer Höhe von 3 Metern genehmigungsfrei. In Bayern gilt eine Grenze von 75 m³ umbauter Raum, in NRW sind bis zu 30 m² ohne Genehmigung möglich. Hamburg und Berlin haben strengere Regelungen — hier kann auch bei kleineren Strukturen eine Anzeige erforderlich sein.
Generell gilt: Freistehende Aluminium-Pergolen ohne feste Seitenwände werden in den meisten Landesbauordnungen als 'untergeordnete Nebenanlagen' eingestuft. Entscheidend sind: keine feste Verbindung zum Wohngebäude (bei Wandmontage prüfen), keine vollständige Einschließung des Raums und Einhaltung der Abstandsflächen zum Nachbargrundstück. Bei Unsicherheit empfehlen wir einen kurzen Anruf beim zuständigen Bauamt — kostenlos und verbindlich.
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