
Praktischer Leitfaden zu deutschen Bauvorschriften für Glasgeländer und Balustrade: DIN 18065 Treppen, EN 1090 Tragwerke, TRAV Technische Regeln für absturzsichernde Verglasungen und CE-Kennzeichnung.
DIN 18065 regelt den Treppenbau und Geländerhöhen in Deutschland. Mindesthöhe für Wohngebäude: 900mm, für öffentliche Bereiche: 1100mm. Ab 12m Absturzhöhe: mindestens 1100mm. Stababstand maximal 120mm um Kinderklettern zu verhindern.
EN 1090 ist die obligatorische europäische Norm für die CE-Kennzeichnung von tragenden Stahl- und Aluminiumkonstruktionen. Glasgeländer-Sockelprofile werden als tragende Bauteile eingestuft. Ausführungsklassen EXC1-EXC4; Glasgeländer fallen typischerweise unter EXC2 oder EXC3. Werkseigene Produktionskontrolle (WPK) ist Pflicht.
Die TRAV (Technische Regeln für absturzsichernde Verglasungen) ist eine deutsche Fachrichtlinie. Sie regelt Glasart, Dicke und Montage detailliert. Kategorie A: horizontal belastetes Glas (Geländer). Kategorie B: horizontal und vertikal belastetes Glas. Kategorie C: punktgehaltenes Glas. VSG ist in allen Kategorien Pflicht.
Für den Verkauf von Glasgeländern auf dem europäischen Markt ist die CE-Kennzeichnung obligatorisch. Die Leistungserklärung (DoP) muss für jeden Produkttyp erstellt werden. Für die Alcodec FS-Serie werden Projektdokumentation, Leistungserklärung und CE-Anforderungen je Produkttyp geprüft.
Die Montage von Glasgeländern erfordert in den meisten Bundesländern keine Baugenehmigung. Bei öffentlichen Gebäuden müssen statische Berechnungen von einem zugelassenen Ingenieur erstellt werden. Alcodec unterstützt die projektbezogene Vorbereitung statischer Nachweise.
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