
Ob eine Pergola genehmigungspflichtig ist, hängt von Land, Grundfläche und Nutzung ab. Verfahrensfreiheit bedeutet nicht Normfreiheit.
Jedes europäische Land hat Verfahrensfreiheitslisten für kleinere Baumaßnahmen. Pergolen fallen meist darunter. Wichtig: Verfahrensfreiheit bedeutet nicht Normfreiheit — Windlastnachweis nach EN 1991 ist trotzdem Pflicht.
Deutschland: 30–75 m² (je nach Bundesland). Niederlande: 50 m². Belgien: 40 m². Frankreich: 20 m² (bis 40 m²: Voranzeige; über 40 m²: Baugenehmigung). Gewerbe: immer genehmigungspflichtig.
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