
Eine bioklimatische Pergola ist kein Gartenmöbel. Der Windlastnachweis nach EN 1991-1-4 ist Pflicht und muss vom Hersteller dokumentiert werden.
Der Eurocode EN 1991 ist seit 2013 europaweit für permanente Bauten verbindlich. Teil 1-4 regelt Windeinwirkungen. Bioklimatische Pergolen gelten als dauerhafte tragende Konstruktion und fallen darunter. Der Hersteller muss die Windlastbeständigkeit dokumentieren — sonst geht im Schadensfall die Haftung auf den Errichter über.
1) Böengeschwindigkeitsdruck qp(z): abhängig von Windzone, Geländekategorie und Höhe. 2) Kraftbeiwerte cf: geschlossen cf ≈ 1,3–1,8. 3) Gesamte Windkraft: Fw = cf × qp(z) × Aref. Für eine 4×5 m Pergola in WZ 3 ergibt das ≈ 14,4 kN Horizontallast. 4) Bodenanker und Pfostenverbindungen werden auf diesen Wert ausgelegt.
Lamellen geschlossen (0°): Dach verhält sich wie eine geschlossene Fläche — der maßgebende Lastfall. Lamellen offen (90°): Wind passiert, Last sinkt um 20–30%. Ab 80 km/h Windgeschwindigkeit Lamellen öffnen. Das optionale Windsensorik bei Luxa 700 erledigt das automatisch.
Für ein konformes System: statische Berechnung durch einen zugelassenen Tragwerksplaner, technisches Datenblatt (Profilquerschnitte, Wandstärken, Legierung), Montagezeichnung (Ankerart, Einbindetiefe, Drehmoment), EN 1090 CE-Leistungserklärung. Alcodec liefert diese Unterlagen für alle europäischen Windzonen.
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