
Überblick über die türkische Brandschutzverordnung für Treppengeländer: Mindesthöhen, Materialanforderungen, Fluchttreppenpflichten und Verwendung von Glasgeländern in Fluchtwegen.
Die Verordnung 2007/12937 regelt Brandschutzmaßnahmen in allen Gebäuden der Türkei. Geländerhöhen, Fluchttreppenpflichten und Materialanforderungen werden detailliert festgelegt.
Mindesthöhe Wohngebäude: 900mm, öffentlich: 1100mm. Maximaler Stababstand: 110mm (Kindersicherheit). Treppen über 200cm Breite werden mit Geländern in 100-160cm Abschnitte unterteilt.
Ab 4 Stockwerken ist eine Fluchttreppe Pflicht. Ab 21,5m Gebäudehöhe mindestens 2 Fluchttreppen. Jede Fluchttreppe muss beidseitig Geländer haben. 120 Minuten Feuerwiderstand für Wände.
Glas ist grundsätzlich nicht brennbar, verliert aber bei >250°C seine Barrierefunktion. In Fluchttreppen werden Aluminium- oder Stahlgeländer empfohlen. Für normale Treppen und Balkone ist Glasgeländer zulässig.
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